Der Vorstand des CCB / Satzung



 

Die Vorstandsmitglieder

 

Der im November 2021 für 3 Jahre gewählte Vorstand sowie die anläßlich der JHV am 26.03.2022 erfolgten Neuwahlen der Schriftwartin, Kassenwartin, und Platzwart setzt sich gemäß § 16 der Satzung des CCB e.V. aus den nachstehenden Mitgliedern zusammen:

 

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

Schriftwartin

Kassenwartin

Platzwart

Jugendwart

 

Horst Neubert

Peter Schulz

Irmtraud Neubert                    Neuwahl

Annegret Behnisch                 Wiederwahl

Hubert Veith                             Neuwahl        

unbesetzt



 

Auszüge aus der Vereinssatzung des CCBdie komplette Satzung finden Sie unter Menüpunkt Formulare

 

§1 – Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Camping Club Bremerhaven im DCC e.V.“, im nachfolgenden CCB genannt. Sein Sitz ist Bremerhaven. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremerhaven eingetragen. Der Verein ist ein Orts Club im Sinne des Deutschen Camping-Club e.V. (DCC) und als solcher eine Untergliederung der Landesgruppe Weser-Ems im DCC. Sie Satzung des DCC ist in der jeweils geltenden Fassung für ihn verbindlich, sofern nicht in dieser Satzung Abweichendes festgesetzt wird.

 

§3 – Zweck und Ziel

Der Verein bezweckt den Zusammenschluss der im DCC organisierten Campingfreunde, die vorrangig im Bereich Bremerhaven und der benachbarten Landkreise ihren Wohnsitz haben. Diesem Zwecke dienen insbesondere:

 

a) die Durchführung von Campingfahrten auf sportlicher Grundlage

b) Der Erfahrungsaustausch anlässlich von Clubabenden

c) Die Werbung in Wort und Schrift für den Camping Gedanken - die Werbung neuer Mitglieder für den CCB und den  DCC e.V.

 

Die Pacht oder der Kauf von Campingplätzen und ihr Betrieb auf gemeinnütziger Grundlage. Der Club verfolgt aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne Abgabenordnung vom 16.03.1976 und zwar durch Förde-rung der Jugend, des Sports und des Gesundheitswesens.

 

§5 – Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im DCC ist Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum CCB.

 

§6 – Aufnahme

Jedes DCC-Mitglied kann in den CCB aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft ist an eine gleichzeitige Mitgliedschaft im DCC gekoppelt. Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied des CCB ist die schriftliche Anerkennung der Clubsat-zung. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten.

 

§16 – Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

 

a) dem 1. Vorsitzenden

b) dem 2. Vorsitzenden

c) dem Schriftwart

d) dem Kassenwart

e) dem Platzwart

f) dem Sport- und Jugendwart

 

Geschäftsführender Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Der geschäftsführende Vor-stand vertritt den Club gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederver-sammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit zur Vertretung befugt, bis das Vorstandsmitglied neu gewählt ist.

 

§17 – Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für die Dauer eines Geschäftsjahres zwei Kassenprüfer. Diese haben am Schluss des Geschäftsjahres die Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis schriftlich zu berichten.