Der Vorstand des CCB / Satzung
Die Vorstandsmitglieder
Anlässlich der Jahreshauptversammlung vom 27.04.2024 in den Räumen des CCB e.V. mussten durch den Rücktritt der Kassenwartin Annegret Behnisch und des 2. Vorsitzenden Peter Schulz, Neuwahlen ausgerichtet werden.
Der für 3 Jahre neu gewählte Vorstand setzt sich nach der Wahl aus folgenden Mitgliedern zusammen:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftwartin
Kassenwart
Platzwart
Jugendwart
Horst Neubert Wiederwahl
Martin Siebert Neuwahl
Irmtraud Neubert Wiederwahl
Martin Siebert Neuwahl
Hubert Veith Wiederwahl
unbesetzt
Gemäß § 17 der Satzung des CCB e.V. wurde als Kassenprüfer das Mitglied Walter Behnisch und als Ersatz das Mitglied Alfred Reiss gewählt. Beide Mitglieder wurden einstimmig gewählt.
Auszüge aus der Vereinssatzung des
CCB – die komplette Satzung finden Sie unter Menüpunkt Formulare
§1 – Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Camping Club Bremerhaven im DCC e.V.“, im nachfolgenden CCB genannt. Sein Sitz ist Bremerhaven. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremerhaven eingetragen. Der Verein ist ein Orts Club im Sinne des Deutschen Camping-Club e.V. (DCC) und als solcher eine Untergliederung der Landesgruppe Weser-Ems im DCC. Sie Satzung des DCC ist in der jeweils geltenden Fassung für ihn verbindlich, sofern nicht in dieser Satzung Abweichendes festgesetzt wird.
§3 – Zweck und Ziel
Der Verein bezweckt den Zusammenschluss der im DCC organisierten Campingfreunde, die vorrangig im Bereich Bremerhaven und der benachbarten Landkreise ihren Wohnsitz haben. Diesem Zwecke dienen insbesondere:
a) die Durchführung von Campingfahrten auf sportlicher Grundlage
b) Der Erfahrungsaustausch anlässlich von Clubabenden
c) Die Werbung in Wort und Schrift für den Camping Gedanken - die Werbung neuer Mitglieder für den CCB und den DCC e.V.
Die Pacht oder der Kauf von Campingplätzen und ihr Betrieb auf gemeinnütziger Grundlage. Der Club verfolgt aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne Abgabenordnung vom 16.03.1976 und zwar durch Förde-rung der Jugend, des Sports und des Gesundheitswesens.
§5 – Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im DCC ist Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum CCB.
§6 – Aufnahme
Jedes DCC-Mitglied kann in den CCB aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft ist an eine gleichzeitige Mitgliedschaft im DCC gekoppelt. Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied des CCB ist die schriftliche Anerkennung der Clubsat-zung. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten.
§16 – Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftwart
d) dem Kassenwart
e) dem Platzwart
f) dem Sport- und Jugendwart
Geschäftsführender Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Der geschäftsführende Vor-stand vertritt den Club gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederver-sammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit zur Vertretung befugt, bis das Vorstandsmitglied neu gewählt ist.
§17 – Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für die Dauer eines Geschäftsjahres zwei Kassenprüfer. Diese haben am Schluss des Geschäftsjahres die Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis schriftlich zu berichten.